So kann man es dann auch lösen

Die Geschichte des Notarztes ist bekannt? Die nachfolgende Entscheidung wundert uns dann auch nicht. Um größeres Aufsehen zu verhindern zieht man nun einfach den Strafbefehl zurück und somit bleibt ein Justizirrtum wieder einmal ungesühnt und verschwindet in den Schubladen dieser Stümper. Na ja was solls, wenigstens hat der öffentliche Aufruf etwas bewirkt.

Notarzt: Antrag auf Strafbefehl zurückgenommen

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2 Antworten zu So kann man es dann auch lösen

  1. chrisamar schreibt:

    Hat dies auf chrisamar rebloggt und kommentierte:
    Justiz nach Lust und Laune. Vollkommen frei von persönlichem Risiko oder Haftung.

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    • Genau so muss die Sauerei nämlich nicht mehr vor ein Gericht. Das hat den Vorteil das kein Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung ermitteln muss, und sich die Verfahrensbeteiligten weiterhin ihr Unwesen treiben können anstatt vom Dienst suspendiert zu werden.

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