Oh Plöngler

@ Plöngler, sparen sie sich doch ihre dämliche Zersetungsgülle. Hier hat niemand einen Herrn Preiselbauer am Wickel. Derartigen Wichs können Sie sich und der Leserschaft doch ersparen.

Preiselbauer, armer Preiselbauer, nun, da das Chaos tot ist, hat sie Dich am Wickel.
Du bist verloren!
https://missgunstdeutschland.wordpress.com/2014/12/12/wieder-mal-juristische-aufklarung

Es geht hier einzig und alleine darum wie Urteile falsch verstanden werden, vor allem auch und INSBESONDERE von Juristen die ihren Job doch eigentlich beherrschen sollten! Hier werden Bundesdeutsche Verfassungsgerichtsurteile als der Nabel des juristischen Daseins verkauft, sie werden über, ja sogar weit über anderes Nationalrecht gestellt – zum Beispiel das der DDR –  wo sie doch nur Luft in der Internationalen Landschaft wären. Der 2 Plus 4 Vertrag war genau so ein juristisches Diktat wie der Versailler Vertrag.  Über ein Chaos haben wir hier nur ansatzweise geschrieben, dies aus de Grunde da wir wissen dass er sich als der mega Jurist sieht der alles erklären kann und doch so wenig Ahnung von seinem Job hat. Aus Missgunst gegenüber dem eigenen Staat und dem Staatsvolk werden auf eurem sogenannten Wissensforum Tag täglich Unwahrheiten verbreitet welche auch noch juristisch Wasserdicht sein sollen.

Wir hier erklären ihnen was wirklich läuft in diesem juristischen Tschungel geleitet und geführt von Rechthabern und Blödmännern. Die BRD ist lediglich Gebietsidentisch mit Deutschland nicht aber juristisch identisch mit dem Deutschen Reich. Dies weder Staatsrechtlich noch in der Rechts Nachfolge. Was sich das Bundesverfassungsgericht Anno 1973 da leistete ist mit keiner einzigen rechtswissenschaftlichen Weisheit in Einklang zu bringen.

Vielmehr noch stellte man die CSU als Deppen hin welche angeblich nicht die geringste Ahnung vom tatsächlichen Staatsrecht hatte, dabei hat diese ganz genau den Nagel auf den Kopf getroffen die DDR war zu diesem Zeitpunkt völkerrechtlich Ausland. (oder erklären sie doch mal juristisch warum man von Westdeutschen ein Visum verlangte)

Geurteilt wurde hier ausschließlich im Namen der Bundesdeutschen Verfassung welche sich bis heute Grundgesetz nennt, nicht aber nach deutschem Recht und schon gar nicht im Sinne des Völkerrechts, auch nicht nach den allgemein gültigen Regeln selbigen. Und da es sich hier nicht um deutsches Recht handelte sondern ausschließlich um bundesdeutsches Verfassungsrecht sind wir hier der Ansicht das dieses Urteil – von dem die Rede ist – weder damals noch jetzt Bestand haben konnte.

Dummerweise handelte es sich um ein sogenanntes Höchstrichterliches Urteil, was allerdings nicht gewährleistet das es nicht von vorn bis hinten Fehlerhaft war.

Nur dumme Juristen wie die auf dem von ihnen bevorzugten Forum schreiben bestreiten dies! Und kritische Juristen setzen sich mit fundamentalen rechts, Staatsrecht und Völkerrechts Fragen auseinander was sie dann von missgebildeten Trottels wie die bei euch schreibenden unterscheidet.

Und grüßt mir den Bundespolizisten der seit kurzer Zeit unter euch weilt, er solle sich lieber mal darum kümmern wie man Denunzianten wie euch effektiv ermitteln und dann bestrafen kann. Denn das ist schließlich sein Job, dafür wird er unter anderem auch von uns bezahlt! Und nicht dafür das sich dieser sogenannte Staatsdiener an strafbaren Handlungen oder zumindest Ordnungswidrigkeiten beteiligt.

Sie Herr Plöngler dürfen auch gerne hier mit diskutieren aber wir fürchten dass Sie sich nur ungerne einer geistig hochwertigen Diskussion stellen würden. Da unterscheidet ihr euch leider nur herzlich wenig von ganz gewöhnlichen Reichsdeppen. Denn wenn von euch etwas kommt auf fremden Blogs oder Foren dann handelt es sich, und da können wir uns alle Sicher sein, um Trollerei.

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